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Ausweisgebühren

Der Bibliotheksausweis wird gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines amtlichen Nachweises mit Meldebestätigung ausgestellt. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten sowie dessen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Ausweisfoto oder Kopie). Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars und der Zahlung der Jahresgebühr erhalten Sie einen Bibliotheksausweis der Bibliothek.

 

Jahresgebühr Erwachsene 15 €
Jahresgebühr PartnerIn (zwei Personen)  22 €

Ermäßigte Jahresgebühr

(SchülerInnen über 18 Jahre, Studierende,

Auszubildende, Schwerbehinderte,

Leistungsempfangende gegen

entsprechenden Nachweis)

5 €
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre  0 €
Beschädigung oder Verlust von Medien

Bei Beschädigung und Verlust von Medien ist Ersatz zu leisten. 

Aufpreis für die bibliothekstechnische Bearbeitung eines Ersatzmediums:

  • Neubeschaffung durch den Leser: 5,00 €
  • Neubeschaffung durch die Bibliothek: 10,00 €
Leihfristen

Leihfristen:

Bücher, CDs, Tonies, Spiele, Zeitschriften, DVDs, Medien aus der Bibliothek der Dinge

4 Wochen

 

Überschreitung der Leihfrist: 

Die Überschreitung der Ausleihfrist ist kostenpflichtig. Bleiben drei Mahnungen erfolglos, werden die Medien kostenpflichtig eingezogen. 

Ab 1. Tag der

  • 1. Woche:  2,00 € 
  • 2. Woche zusätzlich: 3,00 €
  • 3. Woche zusätzlich: 5,50 € 
  • 4. Woche zusätzlich: 10,00 €
Sonstige Gebühren
  • Fernleihbestellung: 2,50 €
  • Vorbestellung: 1,00 €
  • Der Verlust des Bibliotheksausweises muss umgehend gemeldet werden, damit der Missbrauch des Ausweises verhindert werden kann. Ein Ersatzausweis kostet 2,50 €
Benutzungsordnung
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Benutzungsordnung der Bibliothek13.10.2023157,35 KBDownload